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​Steuerabzug und Transparenz bei Spenden

​Gemäss dem Bundesgesetz über den Abzug von Beiträgen an politische Parteien haben natürliche Personen die Möglichkeit, bis zu 10'000 Franken von ihrem steuerbaren Einkommen für die direkte Bundessteuer abzuziehen. Dieser Abzug umfasst Mitgliederbeiträge, Spenden sowie Beiträge von Amtsträgern (Mandatsbeiträge).

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Gemäss dem Gesetz über die politische Finanzierung werden private Spenden über 5'000 Franken veröffentlicht, ebenso wie Spenden von juristischen Personen über 1'000 Franken.

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